Fahreignungsseminar (FES): Punkteabbau
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Nächstes Fahreignungsseminar FES (Punktabbau): regelmäßig auf Anfrage
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Seit dem 01.Mai 2014 ersetzt das Fahreignungsseminar (FES)
das alte ASP-Seminar für auffällige Kraftfahrer.
Sie haben 1-5 eingetragene Punkte
im neuen Fahreignungsregister (FAER) früher Verkehrszentralregister(VZR)?
Sie wollen ihr Kind im Rahmen von BF 17 begleiten und haben zwei Punkte?
Dann können Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen und somit einen Punkt abbauen! Denn nur mit maximal einem Punkt auf dem Konto dürfen sie sich als Begleiter eintragen lassen.
Das Seminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen. Die verkehrspädagogische Teilnahme (VPäd) findet bei einem dafür qualifiziertem Fahrlehrer (Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik) statt. Den verkehrspsychologischen Teil (VPSY) führt ein Verkehrspsychologe in Einzelsitzungen durch.
In der VPäd dürfen maximal 6 Personen teilnehmen. Einzelseminare sind möglich und müssen nicht behördlich beantragt werden. Eine Reservierung Ihrer Kursteilnahme ist nur nach abgeschlossenem Vertrag und beglichener Kursgebühr möglich!
Ziel des Seminares ist es, Kenntnissen zum Risikoverhalten zu erhalten, die Gefahrenkognition zu verbessern, sowie Anregungen zur Selbstreflektion zu bekommen und eigene Verhaltensalternativen zu entwickeln.
ASF - Seminar (früher Nachschulung genannt):
nächster ASF-Termin
05.04.2024!
Sollte es innerhalb der Probezeit zu bußgeldbehafteten Verstößen gegen die StVO kommen, dann ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an.
In vier Sitzungen à 135 Minuten werden Themenbereiche besprochen, die besonders für Fahranfänger relevant sind. Nach der ersten Sitzung folgt eine Beobachtungsfahrt in der Gruppe, die zeigen soll, wie sich ihr Fahren seit dem Führerscheinerwerb verändert hat.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen, wobei wir auch Kurse mit 9 bis 10 Personen durchführen. Aktive Mitarbeit ist eine wichtige Voraussetzung zur erfolgreichen Teilnahme. Doch keine Angst: sturen Fahrschulunterricht wird es nicht geben und auf die Psychologencouch muss auch keiner.
Die Mindestdauer des Kurses ist mit 14 Tagen, die Höchstdauer mit vier Wochen begrenzt. Nichtteilnahme an einer Kurssequenz zieht leider den unmittelbaren Ausschluss nach sich. Deshalb ist eine unbedingte Teilnahme an allen Sitzungsteilen wichtig, da sonst der Führerschein in Gefahr ist.
ASF-Seminare werden immer behördlich angeordnet! Dazu wird eine Einordnung nach “A-Delikt” (ein Delikt führt zur Teilnahme) oder “B-Delikt”(zwei Delikte führen zur Teilnahme) vorgenommen. Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.
In begründeten Ausnahmefällen kann ein Einzelseminar beim Landesverwaltungsamt beantragt werden. Zum erfolgreichen Seminarabschluss erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, die er bei seinem zuständigen Verkehrsamt vorlegen muss.
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!